Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen Makler und Kunden.
Angebot
Das Angebot des Maklers beinhaltet die schriftlich oder mündlich erhaltenen Daten des Immobilieneigentümers über die Immobilie, die zum Kauf oder Verkauf angeboten wird. Für die Richtigkeit der erhaltenen Daten übernimmt die Agentur keine Haftung..
Preise der Immobilien
Die Preise der Immobilien werden in EUR angegeben, sind aber im Gegenwert in Kuna zu bezahlen.
Pflichten der Agentur
Einen schriftlichen Maklervertrag mit dem Auftraggeber schließen.
Einen Kaufinteressenten für die angebotene Immobilie zu finden
Den Verkäufer über den marktüblichen Wert der Immobilie zu informieren und ihn auf eventuelle Mängel, die den Preis mindern könnten, hinweisen.
Den Käufer über den tatsächlichen Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs zu informieren und darauf hinweisen, falls irgendwelche Genehmigungen nicht vorhanden sind oder die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind.
Die Immobilie zu bewerben
Alle Angaben des Käufers und Verkäufers vertraulich zu behandeln
Bei allen Verhandlungen, Besprechungen und bei der Übergabe anwesend zu sein
Falls der Vertragsgegenstand ein Grundstück ist, vorher die Bebaubarkeit überprüfen
Pflichten des Auftraggebers
Einen schriftlichen Vertrag mit der Agentur abschließen
Alle Dokumente, der Immobilie betreffend dem Makler zur Einsicht geben
Die Agentur über alle wichtigen Angaben der Immobilie betreffend informieren
Die Besichtigung der Immobilie gewährleisten
Nach Kaufabschluss die vereinbarte Provision an die Agentur zu entrichten
Alle entstanden Unkosten, die über die üblichen Marketingkosten hinausgehen, zu tragen
Provision
Die Höhe der Maklerprovision prozentual vom Verkaufspreis vertraglich festgelegt.
Provision für den Käufer 1-3 %
Provision für den Verkäufer 2-3 %
Der Provisionsanspruch ist nach der mit der Beurkundung des Hauptvertrages fällig.
Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt.
Vertragsende
Beide Vertragspartner können den Vertrag vorzeitig aus gerechtfertigten persönlichen Gründen kündigen.Bei befristeten Verträgen endet der Vertrag nach Ablauf der Frist. Bei unbefristeten Verträgen ist die Vertragsdauer 12 Monate und kann beliebig nach Absprache verlängert werden.
Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche ist das Amtsgericht in Šibenik.